1. Schritt: Impressum
Als einzige gesetzliche Vorgabe muss jeder Webseitenbetreiber eine Impressum-Seite (von der Startseite aus erreichbar) einrichten.
Bei Hobbyseiten genügt im Grunde der Name, die Anschrift und eine gültige Mailadresse.
Bei Vereinsseiten muss zusätzlich die Vereinsregisternummer angeführt werden.
Für Unternehmer gibt es Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz, dem Unternehmensgesetzbuch und der Gewerbeordnung im Detail.
Füllen Sie bitte nachstehendes Formular sorgfältig aus. Felder, die für Sie nicht relevant sind, können Sie einfach leer lassen.
Ich habe das Formular für die Projektbeschreibung in mehrere kleinere Bereicht geteilt, damit es übersichtlicher und überschaubarer wird.
Deshalb ist am Beginn eines jeden neuen Formulares die Eingabe einer Kennung nötig - wählen Sie dazu einen Namen oder einen Zahlencode, welchen Sie für das gesamte Projekt verwenden.